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Mittwoch, 08. Februar 2012

Platz- und Spielordnung

Neufassung zum 01.05.2009

1. Allgemeines
Das Betreten der Tennisanlage (Sand- und Hartplätze sowie Tennisheim) steht den Mitgliedern der Abteilung, ihren Gästen und den Gastspielern zu. Die Hartplätze können nach vorheriger Absprache mit der Abteilung auch von anderen Mitgliedern des TSV Riederich für den Sportbetrieb genutzt werden.

2. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Tennisabteilung, die ihre Mitgliedsbeiträge entrichtet haben und im Besitz einer Belegungsmarke (Namensmarke) sind. 

3. Platzbelegung
Mit den Belegungsmarken sind an der Belegungstafel Zeit und Platz zu wählen. Für ein Einzel sind zwei, für ein Doppel sind vier Belegungsmarken zu stecken.

4. Spielzeit
Einzel      60 Minuten
Doppel     90 Minuten

5. Platzpflege
Die Spielfelder dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
Technische Mängel an der Platzanlage sind dem Platzwart zu melden (z.B. Schäden am Netz, an der Bewässerungsanlage, am Belag).
Jeder Spieler ist verpflichtet, innerhalb der Spieldauer den Platz bis an seine Begrenzung (nicht nur das Spielfeld) abzuziehen und die Linien zu kehren.
Trockene Plätze sind bei Bedarf vor und nach dem Spiel zu beregnen. 
Wer zuletzt den Platz verlässt, schließt die Platzumzäunung ab.
Wer zuletzt die Anlage verlässt, schließt das Tennisheim und das Tor zur Anlage ab.

6. Regeln zum Spielbetrieb      

a) Die für Verbandsspiele, Turniere und den Übungsbetrieb der Mannschaften reservierten Plätze sind aus der Belegungstafel bzw. dem jährlichen Belegungsaushang an der Info-Tafel ersichtlich.

b) Platz 7 ist von den Mannschaften für den allgemeinen Spielbetrieb freizuhalten. Der Sportwart kann hiervon Ausnahmen machen (große Turniere u. Verbandsspiele mit drei Mannschaften).

c) Trainerplätze sind durch den jährlichen Belegungsaushang ausgewiesen.

d) Kinder und Jugendliche untereinander haben von Montag bis Freitag   Spielberechtigung bis 17.30 Uhr, nach 17.30 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen nur im Spiel mit  Erwachsenen. Die Einschränkung für Kinder und   Jugendliche entfällt, soweit Plätze frei sind.

7. Arbeitsdienst
Die Regelung des Arbeitsdienstes ist dem jährlichen Tennismagazin zu entnehmen. Der im Einzelnen angesetzte Arbeitsdienst auf der Tennisanlage und im Tennisheim wird im Gemeindeblatt und an der Info-Tafel beim Tennisheim bekannt gegeben. Der Arbeitsnachweis wird vom Platzwart/Hüttenwart ausgestellt.

8. Gastspieler
Passive Mitglieder dürfen nur bis zu 5 x pro Saison auf der Anlage spielen.  Die Spielmarke kosten 6.00 €.  
Mitglieder auswärtiger Tennisvereine  dürfen nur mit  einem aktiven Mitglied (ohne  zahlenmäßige Begrenzung) auf der Anlage spielen. Die Spielmarke kostet 6.00 €.
Gastspieler ohne Vereinszugehörigkeit dürfen nur mit einem aktiven Mitglied (ohne zahlenmäßige Begrenzung) auf der Anlage spielen. Die Spielmarke kostet 12.00 €.
Für Gastspieler/passive Mitglieder ist an der Belegungstafel eine ausgefüllte Gastspielmarke zu stecken. Nach dem Spiel ist die Spielmarke in den Briefkasten zu werfen.
Das Abteilungsmitglied ist verpflichtet, sich und den Gast/passives Mitglied vor Spielbeginn in die aushängende Gastspielliste einzutragen.
Bei einem Doppel ist pro Gast eine Gastspielmarke zu stecken.
Die Gastspielmarken können erworben werden beim Wirtschaftsdienst oder bei Herbert Schall, Panoramastr. 30 in Riederich. 
Gastspieler unter 18 Jahre dürfen mit einem aktiven Mitglied unentgeltlich spielen. Die hierfür erforderlichen Gastspielmarken sind im Steckkasten vorhanden.

Für Gastspieler besteht seitens der Abteilung besteht keine Haftung.

Der Ausschuss